✓ GefundenDie Angabe steht im Text
Der erkannte Wert wird zitiert, so wie er in der Anzeige steht — „Gefunden: 98 kWh/(m²·a)“. Vergleichen Sie ihn mit dem Ausweis: Das Werkzeug kennt den Ausweis nicht.
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Anzeigentext einfügen, „Prüfen“ klicken. Das Werkzeug sucht die fünf Angaben aus dem Energieausweis, die § 87 GModG für jede Anzeige in kommerziellen Medien verlangt, dazu Provision und Kaution — und sagt zu jeder Lücke, warum sie zählt. Wahlweise nach der Fassung, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Ihr Text bleibt in Ihrem Browser.
Text bleibt im BrowserKein KontoKeine Rechtsberatung
01 · Prüfen
Kopieren Sie den Text aus dem Portal, dem Exposé oder der Zeitungsvorlage. Verkauf oder Vermietung und Wohn- oder Nichtwohngebäude erkennt das Werkzeug selbst — Sie können es korrigieren.
Strg + Enter prüft ebenfalls. Der Text wird nirgends gespeichert; beim Verlassen der Seite ist er weg.
02 · Das Ergebnis lesen
Das Werkzeug prüft, ob eine Angabe im Text steht — nicht, ob sie richtig ist. Jede Zeile nennt die Angabe, ihren Stand und in einem Satz, warum sie zählt.
Der erkannte Wert wird zitiert, so wie er in der Anzeige steht — „Gefunden: 98 kWh/(m²·a)“. Vergleichen Sie ihn mit dem Ausweis: Das Werkzeug kennt den Ausweis nicht.
Zwei Sätze: was fehlt und warum es Pflicht ist, dazu ein Hinweis, wo der Wert auf dem Ausweis steht. Ist die Angabe nur ungewöhnlich formuliert, ergänzen Sie sie im Baustein — die Prüfung ist Mustererkennung, kein Jurist.
Eine Provision „zzgl. MwSt.“, eine Kaution über drei Kaltmieten, ein abgelaufener Ausweis, eine Anzeige ganz ohne Energieangaben. Kein Bußgeldtatbestand aus § 87 — aber genau die Punkte, an denen Abmahnungen ansetzen.
03 · Die Regeln dahinter
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Paragrafen sind geblieben. § 87 gilt, wenn beim Inserieren ein Energieausweis vorliegt — und zwar für Verkäufer, Vermieter und ausdrücklich für den Makler, der die Anzeige verantwortet.
| Angabe | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 | Das Werkzeug sucht nach … |
|---|---|---|---|
| Art des Ausweises | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | „Bedarfsausweis“, „Verbrauchsausweis“, „Energieausweis: Verbrauch“ |
| Kennwert | Endenergiebedarf oder -verbrauch, kWh/(m²·a) | Jahres-Primärenergiebedarf, kWh/(m²·a) | einer Zahl vor „kWh“ und dem nächsten Wort davor: Endenergie, Primärenergie, Wärme, Strom |
| Ausstellungsdatum | — | Pflicht | „ausgestellt am“, „Ausstellungsdatum“ mit Datum |
| Energieeffizienzklasse | bei Wohngebäuden | Pflicht | „Effizienzklasse C“, „Klasse B“, „A+“ |
| Baujahr laut Ausweis | bei Wohngebäuden | Pflicht | „Baujahr 1962“, „Bj. 1994“, „erbaut 1965“ |
| Wesentliche Energieträger | Pflicht | Pflicht | Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Wärmepumpe, Pellets … — „Gas“, „Öl“, „Strom“ nur mit Heizungsbezug |
| Nichtwohngebäude | Endenergie getrennt für Wärme und Strom | Besonderheiten prüfen | zwei kWh-Werten mit „Wärme“ und „Strom“ davor |
Dazu außerhalb von § 87: Wird eine Provision genannt, dann gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Bei der Vermietung einer Wohnung zahlt der Vermieter die Provision — vom Mieter darf sie nur verlangt werden, wenn der Makler ausschließlich in dessen Auftrag gesucht hat (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB). Für Energieausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, gelten ab 2027 Übergangsregeln (§ 112 GModG); das Werkzeug weist darauf hin.
Quellen, gelesen am 18. Oktober 2026: § 87 GModG · § 80 GModG · § 108 GModG · BGBl. 2026 I Nr. 226 (Fassung ab 2027) · § 3 PAngV · § 2 WoVermittG · § 551 BGB. Ausführlich im Leitfaden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
04 · Fragen
Grenzen des Werkzeugs, 2027, Datenschutz.
Nein. Es prüft, ob die Angaben im Text vorkommen, und zitiert, was es gefunden hat. Ob 98 kWh/(m²·a) der Wert auf Ihrem Ausweis ist, sehen nur Sie. Legen Sie Ausweis und Ergebnis nebeneinander.
Die Anzeige nennt dann zusätzlich das Ausstellungsdatum des Ausweises, und statt der Endenergie steht der Jahres-Primärenergiebedarf darin (BGBl. 2026 I Nr. 226). Stellen Sie „Rechtslage“ auf „ab 1. Januar 2027“, um eine Anzeige schon jetzt dagegen zu prüfen — laufende Anzeigen stellen Sie am besten bis zum Jahreswechsel um.
Für Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, sieht § 112 GModG Übergangsregeln vor. Das Werkzeug zeigt in der 2027-Prüfung die Angaben der neuen Fassung und weist auf die Übergangsregel hin, wenn es ein Ausstellungsdatum vor 2027 erkennt. Welche Fassung für Ihre Anzeige gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Bei Nichtwohngebäuden sind Endenergiebedarf oder -verbrauch getrennt für Wärme und für Strom anzugeben (§ 87 Abs. 2 GModG); Baujahr und Effizienzklasse verlangt die heutige Fassung dort nicht. Das Werkzeug erkennt Nichtwohngebäude an Wörtern wie Bürofläche, Ladenlokal oder Halle — korrigieren Sie die Auswahl, wenn es falsch rät.
Ja. Nach dem Laden der Seite geht keine Anfrage mehr hinaus; der Text wird weder gesendet noch gespeichert. Unsere automatischen Tests prüfen das vor jeder Veröffentlichung. Schließen Sie den Tab, ist der Text weg.
Aus demselben Regelwerk, mit dem Capitality jedes Exposé vor dem Versand prüft: § 87 GModG mit der Fassung ab 2027, § 3 PAngV, § 2 WoVermittG, § 551 BGB. Jede Meldung nennt ihre Quelle. Das ersetzt keine Rechtsberatung — es ist eine Checkliste, die liest.
Mit den Daten am Objekt
In Capitality stehen die Daten des Energieausweises am Objekt und fließen in Anzeige und Exposé. Vor dem Versand läuft diese Prüfung von selbst — fehlt eine Pflichtangabe, wartet das Exposé.
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