Capitality

Kostenloses Werkzeug Alpha

Fehlt in Ihrer Anzeige eine Pflichtangabe? In zehn Sekunden geprüft.

Diese Seite enthält KI-generierte Inhalte.

Anzeigentext einfügen, „Prüfen“ klicken. Das Werkzeug sucht die fünf Angaben aus dem Energieausweis, die § 87 GModG für jede Anzeige in kommerziellen Medien verlangt, dazu Provision und Kaution — und sagt zu jeder Lücke, warum sie zählt. Wahlweise nach der Fassung, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Ihr Text bleibt in Ihrem Browser.

Text bleibt im BrowserKein KontoKeine Rechtsberatung

01 · Prüfen

Ihre Anzeige, Zeile für Zeile.

Kopieren Sie den Text aus dem Portal, dem Exposé oder der Zeitungsvorlage. Verkauf oder Vermietung und Wohn- oder Nichtwohngebäude erkennt das Werkzeug selbst — Sie können es korrigieren.

Strg + Enter prüft ebenfalls. Der Text wird nirgends gespeichert; beim Verlassen der Seite ist er weg.

02 · Das Ergebnis lesen

Drei Arten von Zeilen.

Das Werkzeug prüft, ob eine Angabe im Text steht — nicht, ob sie richtig ist. Jede Zeile nennt die Angabe, ihren Stand und in einem Satz, warum sie zählt.

✓ GefundenDie Angabe steht im Text

Der erkannte Wert wird zitiert, so wie er in der Anzeige steht — „Gefunden: 98 kWh/(m²·a)“. Vergleichen Sie ihn mit dem Ausweis: Das Werkzeug kennt den Ausweis nicht.

✕ Nicht gefundenDie Angabe fehlt oder ist anders formuliert

Zwei Sätze: was fehlt und warum es Pflicht ist, dazu ein Hinweis, wo der Wert auf dem Ausweis steht. Ist die Angabe nur ungewöhnlich formuliert, ergänzen Sie sie im Baustein — die Prüfung ist Mustererkennung, kein Jurist.

! HinweisEtwas, das Sie wissen sollten

Eine Provision „zzgl. MwSt.“, eine Kaution über drei Kaltmieten, ein abgelaufener Ausweis, eine Anzeige ganz ohne Energieangaben. Kein Bußgeldtatbestand aus § 87 — aber genau die Punkte, an denen Abmahnungen ansetzen.

03 · Die Regeln dahinter

Was das Gesetz verlangt.

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Paragrafen sind geblieben. § 87 gilt, wenn beim Inserieren ein Energieausweis vorliegt — und zwar für Verkäufer, Vermieter und ausdrücklich für den Makler, der die Anzeige verantwortet.

Angabe Bis 31. Dezember 2026 Ab 1. Januar 2027 Das Werkzeug sucht nach …
Art des Ausweises Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Bedarfs- oder Verbrauchsausweis „Bedarfsausweis“, „Verbrauchsausweis“, „Energieausweis: Verbrauch“
Kennwert Endenergiebedarf oder -verbrauch, kWh/(m²·a) Jahres-Primärenergiebedarf, kWh/(m²·a) einer Zahl vor „kWh“ und dem nächsten Wort davor: Endenergie, Primärenergie, Wärme, Strom
Ausstellungsdatum — Pflicht „ausgestellt am“, „Ausstellungsdatum“ mit Datum
Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden Pflicht „Effizienzklasse C“, „Klasse B“, „A+“
Baujahr laut Ausweis bei Wohngebäuden Pflicht „Baujahr 1962“, „Bj. 1994“, „erbaut 1965“
Wesentliche Energieträger Pflicht Pflicht Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Wärmepumpe, Pellets … — „Gas“, „Öl“, „Strom“ nur mit Heizungsbezug
Nichtwohngebäude Endenergie getrennt für Wärme und Strom Besonderheiten prüfen zwei kWh-Werten mit „Wärme“ und „Strom“ davor

Dazu außerhalb von § 87: Wird eine Provision genannt, dann gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Bei der Vermietung einer Wohnung zahlt der Vermieter die Provision — vom Mieter darf sie nur verlangt werden, wenn der Makler ausschließlich in dessen Auftrag gesucht hat (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB). Für Energieausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, gelten ab 2027 Übergangsregeln (§ 112 GModG); das Werkzeug weist darauf hin.

Quellen, gelesen am 18. Oktober 2026: § 87 GModG · § 80 GModG · § 108 GModG · BGBl. 2026 I Nr. 226 (Fassung ab 2027) · § 3 PAngV · § 2 WoVermittG · § 551 BGB. Ausführlich im Leitfaden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

04 · Fragen

Gut zu wissen.

Grenzen des Werkzeugs, 2027, Datenschutz.

Prüft das Werkzeug, ob meine Werte stimmen?

Nein. Es prüft, ob die Angaben im Text vorkommen, und zitiert, was es gefunden hat. Ob 98 kWh/(m²·a) der Wert auf Ihrem Ausweis ist, sehen nur Sie. Legen Sie Ausweis und Ergebnis nebeneinander.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Die Anzeige nennt dann zusätzlich das Ausstellungsdatum des Ausweises, und statt der Endenergie steht der Jahres-Primärenergiebedarf darin (BGBl. 2026 I Nr. 226). Stellen Sie „Rechtslage“ auf „ab 1. Januar 2027“, um eine Anzeige schon jetzt dagegen zu prüfen — laufende Anzeigen stellen Sie am besten bis zum Jahreswechsel um.

Mein Energieausweis ist von 2022 — gilt 2027 trotzdem die neue Fassung?

Für Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, sieht § 112 GModG Übergangsregeln vor. Das Werkzeug zeigt in der 2027-Prüfung die Angaben der neuen Fassung und weist auf die Übergangsregel hin, wenn es ein Ausstellungsdatum vor 2027 erkennt. Welche Fassung für Ihre Anzeige gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Was ist bei Büro, Laden oder Halle anders?

Bei Nichtwohngebäuden sind Endenergiebedarf oder -verbrauch getrennt für Wärme und für Strom anzugeben (§ 87 Abs. 2 GModG); Baujahr und Effizienzklasse verlangt die heutige Fassung dort nicht. Das Werkzeug erkennt Nichtwohngebäude an Wörtern wie Bürofläche, Ladenlokal oder Halle — korrigieren Sie die Auswahl, wenn es falsch rät.

Bleibt mein Anzeigentext privat?

Ja. Nach dem Laden der Seite geht keine Anfrage mehr hinaus; der Text wird weder gesendet noch gespeichert. Unsere automatischen Tests prüfen das vor jeder Veröffentlichung. Schließen Sie den Tab, ist der Text weg.

Woher kommen die Regeln?

Aus demselben Regelwerk, mit dem Capitality jedes Exposé vor dem Versand prüft: § 87 GModG mit der Fassung ab 2027, § 3 PAngV, § 2 WoVermittG, § 551 BGB. Jede Meldung nennt ihre Quelle. Das ersetzt keine Rechtsberatung — es ist eine Checkliste, die liest.

Mit den Daten am Objekt

Kein Exposé mit Lücken.

In Capitality stehen die Daten des Energieausweises am Objekt und fließen in Anzeige und Exposé. Vor dem Versand läuft diese Prüfung von selbst — fehlt eine Pflichtangabe, wartet das Exposé.

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