Einzelmaklerin · Exposé und Recht
Pflichtangaben im Exposé — geprüft, bevor es rausgeht
Sabine Hoffmann arbeitet allein. Ein Exposé ist bei ihr schnell gebaut, aber jedes enthält Pflichten: Energieausweis-Angaben, Provision, Impressum, für Verbraucher die Widerrufsbelehrung. Capitality fragt die Angaben dort ab, wo sie entstehen, und prüft das Exposé vor dem Versand.
Sabine Hoffmann
Einzelmaklerin
Hoffmann Immobilien · Köln-Nippes
Seit 2003 selbstständig in Köln-Nippes, Altbauwohnungen und Reihenhäuser. Kein Backoffice, keine Rechtsabteilung — und genau eine Abmahnung, an die sie sich ungern erinnert.
Fiktive Person
Kurz gesagt
- Die Energieausweis-Angaben nach GEG § 87 sind Pflichtfelder beim Vermarkten: Art, Kennwert, Energieträger, Klasse, dazu die Gültigkeit.
- Vor dem Versand prüft Capitality das Exposé: Fehlende Pflichtangaben blockieren, Lücken wie ein fehlendes Foto erscheinen als Hinweis — jeweils mit „Beheben“.
- Die genaue Adresse bleibt verborgen, bis Sie sie freigeben; Verbraucher erhalten Ihre Widerrufsbelehrung mit dem Exposé.
01 Die Ausgangslage
Eine fehlende Energieausweis-Angabe reicht für eine Abmahnung.
Wer eine Immobilie in kommerziellen Medien anbietet, muss die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis nennen, sobald einer vorliegt (§ 87 GEG) — und das Gesetz nennt ausdrücklich auch den Makler. Dazu kommen die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, die Angabe zur Käuferprovision und, beim Versand an Verbraucher, die Widerrufsbelehrung.
Sabine hat dafür lange eine Word-Vorlage gepflegt. Das funktionierte, bis es einmal nicht funktionierte: Ein Inserat ging ohne den Energieträger raus, wenige Wochen später kam die Abmahnung. Seitdem prüft sie jedes Exposé zweimal — abends, wenn der Tag eigentlich vorbei ist.
Sie wollte keine Rechtsabteilung im Programm, sondern eine Liste, die sich selbst abhakt: Was fehlt, sagt die Software, bevor das Exposé das Büro verlässt.
02 Storyboard
So läuft es mit Capitality
Vier Bilder aus Sabines Arbeitstag — vom Anlegen eines Objekts bis zur Prüfung eines Exposés.
- Schritt 01
Adresse erst auf Anfrage
Beim Anlegen des Objekts ist die genaue Adresse für Interessenten ausgeblendet: Sie sehen nur Postleitzahl, Ort und die ungefähre Gegend, Wegzeiten werden gerundet. Sabine gibt die Adresse frei, wenn sie es will.
(Bild in voller Größe öffnen) - Schritt 02
Der Energieausweis — als Pflichtfelder
Der zweite Schritt fragt ab, was § 87 GEG verlangt: Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieeffizienzklasse und wesentlicher Energieträger, dazu die Gültigkeit. Liegt noch kein Ausweis vor, kann das Inserat trotzdem raus; das Exposé nennt dann, was fehlt.
(Bild in voller Größe öffnen) - Schritt 03
Alles auf einem Blatt, bevor es live geht
Die Zusammenfassung zeigt Titel, Adresse, Energieausweis und Kaufpreis mit Käuferprovision auf einen Blick. Erst dann veröffentlicht Sabine das Inserat.
(Bild in voller Größe öffnen) - Schritt 04
Das Exposé prüft sich selbst
Vor dem Versand prüft Capitality das Exposé gegen die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen. Was das Versenden blockiert, steht oben — hier fehlt die ladungsfähige Anschrift im Impressum. Darunter stehen Hinweise, die nicht blockieren, jeweils mit „Beheben“ an der richtigen Stelle.
(Bild in voller Größe öffnen)
03 Stand 27. September 2026
Was davon heute im Produkt ist
Die Geschichte zeigt nur, was heute im Produkt ist. Was daneben im Bau oder geplant ist, ist so markiert — mit denselben Zeichen wie auf der Makler-Seite.
- Objekte, Einheiten, Energieausweis nach GEG § 87 — heute im Produkt
- „Objekt vermarkten“ in einem Ablauf: Objekt, Energie, Preis, Fotos, Inserat — heute im Produkt
- Exposé mit Rechtsprüfung, PDF in DE/EN/RU, persönlicher Link je Empfänger, Öffnungs- und Bestätigungsnachweis — heute im Produkt
- Widerrufsbutton nach § 356a BGB und Provisionsanerkennung im Exposé-Versand — im Bau
- Veröffentlichung auf ImmoScout24 und OpenImmo-Portalen (immowelt, Kleinanzeigen und weitere) — im Bau
Die Kurzfassung für Ihr Team
- „Objekt vermarkten“ öffnen, die Objektdaten eintragen und entscheiden, ob Interessenten die genaue Adresse sehen.
- Den Energieausweis erfassen: Art, Kennwert, Klasse, Energieträger, Gültigkeit — oder „liegt noch nicht vor“.
- Kaufpreis und Käuferprovision angeben.
- Das Inserat veröffentlichen.
- Das Exposé öffnen, die Prüfliste abarbeiten und es dann als PDF oder mit persönlichem Link je Empfänger versenden.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 87 GEG — Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 80 GEG — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 5 DDG — Allgemeine Informationspflichten
- § 356 BGB — Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Die Hinweise sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der geltenden Fassung.
04 Fragen
Häufige Fragen
Welche Energieausweis-Angaben gehören in eine Immobilienanzeige?
Liegt ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GEG: die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger für die Heizung sowie bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Gilt die Pflicht auch für Makler?
Ja. § 87 GEG nennt neben Verkäufer und Vermieter ausdrücklich den Immobilienmakler. Fehlen die Angaben, drohen ein Bußgeld (§ 108 GEG) und Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht.
Und wenn noch kein Energieausweis vorliegt?
Dann gelten die Pflichtangaben für die Anzeige noch nicht — spätestens zur Besichtigung muss der Ausweis aber vorliegen (§ 80 Abs. 4 GEG). In Capitality wählen Sie „Liegt noch nicht vor“: Das Inserat kann veröffentlicht werden, und das Exposé weist ausdrücklich darauf hin.
Braucht ein Exposé eine Widerrufsbelehrung?
Kommt der Maklervertrag mit einem Verbraucher per E-Mail oder Telefon zustande, hat dieser ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB). Ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Capitality legt Verbrauchern die Widerrufsbelehrung bei, die Sie in den Einstellungen hinterlegt haben.
Prüft Capitality auch, ob die Angaben stimmen?
Capitality prüft, ob die Pflichtangaben vorhanden und aktuell sind — etwa ob ein Energieausweis abgelaufen ist. Ob die Werte zum Ausweis passen, bestätigt der Ausweis selbst; die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihnen.

